Liebe Vereinsmitglieder,


Das Registergericht des Amtsgerichts München hat unsere neue Vereinssatzung vom 18. Mai 2024 als nicht vollzugsfähig eingestuft.


Zwei Paragraphen entsprechen nicht den Vorschriften und bedürfen einer Änderung. Auf der diesjährigen

Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 18. Oktober, um 18:30 Uhr im Landgasthof Reindlschmiede in Bad Heilbrunn

muss über diese Änderungen erneut abgestimmt werden.




 - Satzungsänderung bezüglich § 10 - (Rechte und Pflichten der Vorstandschaft, Ermächtigung)


„Die Vorstandschaft wird ermächtigt, redaktionelle Satzungsänderungen zu beschließen und anzumelden, welche auf Hinweis des Registergerichts oder des Finanzamtes für eine Eintragung in das Vereinsregister erforderlich sind.”

 


- Satzungsänderung bezüglich § 12 Abs. 3 - (Mitgliederversammlungen, Wahlen und Abstimmung)

 

„Der Zeitpunkt der Versammlung und die Tagesordnung wird von der Vorstandschaft festgelegt. Der Zeitpunkt muss mindestens sieben Tage vor der Versammlung in der örtlichen Presse (Das Gelbe Blatt und im Penzberger Merkur) und/oder auf der Vereinshomepage bekannt gegeben werden.“ 



Mit trachtlerischen Grüßen

Eure Vorstandschaft